Schulvorstand und Elternmitwirkung
Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) novelliert worden. Danach ist in den Schulen ein Schulvorstand – abhängig von der Anzahl der Lehrerstunden - zu bilden. Zu unserem Schulvorstand gehören vier Lehrkräfte und vier Elternvertreter.
Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§ 23),
4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
5. Schulpartnerschaften,
6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
8. Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter und -innen an Grundschulen,
b) die Durchführung von Projektwochen,
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine
Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Vertreterin / einen Vertreter sowie zusätzlich drei Elternvertreter/innen für die eigene Klassenkonferenz. Die Vorsitzenden und die Stellvertreter aller
Klassen bilden den Schulelternrat, der aus seiner Mitte einen Vorstand und die Elternvertreter in den Konferenzen wählt. Außerdem wählt der Schulelternrat die Vertreter für den Schulvorstand, für
den aber alle Eltern der Schule wählbar sind.
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz einzurichten, die sich aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften sowie Eltern- und (ab Klasse 5) Schülervertretern zusammensetzt. Klassenkonferenzen tagen mindestens zweimal pro Schuljahr zu den Zeugnisterminen, ansonsten bei sich ergebenden Anlässen.
Neben der gesetzlich geregelten Elternmitwirkung in der Schule freuen wir uns natürlich ganz besonders, wenn Eltern sich darüber hinaus für die schulische und außerschulische Arbeit engagieren.
Eltern wirken in der Schule u.a. durch Ihre Beteiligung in den Konferenzen mit. Im Niedersächsischen Schulgesetz ist geregelt, dass die Anzahl der Eltern- und Schülervertreter/innen in den Teilkonferenzen durch die Gesamtkonferenz der Schule bestimmt wird, von der Anzahl der Lehrkräfte in den einzelnen Konferenzen abhängig ist und die Zahl der Lehrkräfte nicht übersteigen darf.
Der Kreiselternrat hat uns gebeten, die offizielle Seite des Kreiselternrates des Landkreises Osnabrück auf unserer Schulseite zu verlinken.
Dieser Bitte kommen wir hiermit nach: