|
|
|
![]()
Zu den Aufgaben von Schulen gehört es, Schäden in ihrem Verantwortungsbereich zu vermeiden; sie haben geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen.
Arbeits- und Unfallschutz
Gemäß § 2 Abs. 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) findet das Gesetz auch in Schulen Anwendung. Zu den Maßnahmen des Arbeitsschutzes zählt in erster Linie die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Schülerinnen und Schüler sind keine Arbeitnehmer i.S. des ArbSchG, so dass dieses Gesetz nicht unmittelbar auf sie anzuwenden ist. Dem Schutz der Schülerinnen und Schüler dienen die Unfallverhütungsvorschriften des Gemeinde - Unfallversicherungsverbandes (GUV), der Berufsgenossenschaften, die Rahmenrichtlinien und einschlägigen Erlasse.
Für die Ausstattung und die Instandhaltung der Arbeitsplätze der Lehrkräfte und die Schulplätze der Schülerinnen und Schüler ... ist der Schulträger zuständig.
Kinder verbringen eine nicht unerhebliche Anzahl von Stunden sitzend in der Schule. Es ist einleuchtend, dass ihnen ein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, zu dem Mobiliar gehört (Tisch und Stuhl), das der Körpergröße angepasst ist.
Die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Melle hatten von 1998 bis einschl. 2004 eine erweiterte Budgetierung mit dem Schulträger vereinbart. Diese Vereinbarung wurde nach einem Wechsel im Amt des 1. Stadtrats seitens der Stadt Melle für beendet erklärt. Die Schulen bedauern diese Entwicklung und sehen darin einen Rückschritt, denn die sog. "avantgarde Budgetierung" war ein Schritt zu mehr wirtschaftlicher Eigenverantwortung der Schulen, da sie direkten Einfluss auf anfallende Kosten (z.B. Energieverbräuche, Abfallentsorgung usw.) nehmen konnten. Die erzielten Einsparungen konnten gemeinsam mit den zugewiesenen Mitteln des Vermögenshaushalts zielgerichtetet investiert werden.
Ein Schwerpunkt unserer Investitionen war es, selbst definierte Standards für die Ausstattung unserer Klassenräume umzusetzen (Mobiliar, Pylonentafel, Leinwand, Eigentumsschränke, OHP usw.). Dieses ist mittlerweile für die gesamte Schule (21 Klassenräume) erfolgt, so dass jedes Kind über einen Arbeitsplatz verfügt, der seiner Körpergröße entspricht. Wir wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma VS Spezialmöbel in der Niederlassung Bremen kompetent beraten und betreut. Langfristig streben wir an, für unsere Schülerinnen und Schüler nach und nach höhenverstellbare Einzeltische mit schrägstellbarer Tischplatte und einem höhenverstellbaren Stuhl anzuschaffen.
Seit Ende der 90ziger Jahre erfasst unser Hausmeister zweimal jährlich die Körpergröße aller Kindern und tauscht ggf. Tische und Stühle. Es ist zwar nicht der Normalfall, kommt aber dennoch vor (s.o.), dass Kinder einer Klasse vier (!) unterschiedliche Tisch-/Stuhlgrößen benötigen.
Aufsatz aus der Zeitschrift "Rückhalt" vom Oktober 1993 / Broschüre der AOK
Ergonomisch - orthopaedische Gestaltung [...].pdf Adobe Acrobat Dokument [60.5 KB]
Sitzverhalten und Bewegungsunruhe von Kindern und Jugendlichen / UNI Kiel
Sitzverhalten und Bewegungsunruhe von Ki[...].pdf Adobe Acrobat Dokument [67.0 KB] |